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Allgemeine Geschäfts- & Nutzungsbedingungen

XBuild | 18. Oktober 2023

XBuild GmbH

Eduard-Bodem-Gasse 8/III
A – 6020 Innsbruck

Geschäftsführung
Tobias J. Rieser

Aufsichtbehörde

Gerichtsstand: LG Innsbruck
FA Innsbruck
Firmenbuchnr.: 456763K
UID-Nr.: ATU71489301

Kontakt

+43 512 25 77 01
+49 89 244 132 67

info@myxbuild.com

für den Inhalt verantwortlich

XBuild GmbH
GF Tobias J. Rieser

1. Vertragsgegenstand

1.1
Die XBuild GmbH, Eduard-Bodem-Gasse 8, A – 6020 Innsbruck (nachfolgend kurz „XBuild“), stellt dem Vertragspartner (nachfolgend kurz „Nutzer“) im Rahmen der gegenständlichen Nutzungsbedingungen die von XBuild betriebene Softwareanwendung „XBuild“ (nachfolgend kurz „Software“) zum Zweck der webbasierten Nutzung zur Verfügung („Software-as-a-Service – SaaS“).

1.2.
Die Software dient der Erstellung und Verwaltung von Projekten (Projektmanagement). Weitergehende Eigenschaften oder Funktionalitäten der Software, die über jene hinausgehen, die von XBuild in Ankündigungen betreffend die Software, insbesondere auf der Webseite, welche im Internet unter der Domain www.myxbuild.com sowie anderen Domains erreichbar ist (nachfolgend kurz „die Webseite“), ausdrücklich zugesichert werden, gelten nicht als vertraglich vereinbart.

1.3
XBuild stellt dem Nutzer die Software ausschließlich zur Nutzung im webbasierten Weg mittels Computerprogrammen zur Darstellung von Webseiten im World Wide Web (nachfolgend „Browser“) sowie mittels Applikation für mobile Geräte (nachfolgend „App“) zur Verfügung.

1.4
Zum Zweck der Zurverfügungstellung der Software an den Nutzer bedient sich XBuild der Dienstleistungen Dritter (nachfolgend „Dienstleister“). Sowohl die Software als auch die vom Nutzer im Rahmen der Nutzung der Software gespeicherten Daten werden auf den Systemen des Dienstleisters verarbeitet. XBuild sichert dem Nutzer zu, dass die Datenverarbeitung in Bezug auf die seitens des Nutzers gespeicherten Daten ausschließlich auf Systemen erfolgt, die innerhalb der Europäischen Union gelegen sind.

Ebenso erfolgt die Abrechnung der Vergütung sowie die Durchführung der Zahlungen seitens des Nutzers mithilfe von Dienstleistungen Dritter.

Zwischen dem Nutzer und den zur Erbringung der Leistungen im Rahmen der Zurverfügungstellung der Software von XBuild herangezogenen Dienstleistern entsteht kein gesondertes Vertragsverhältnis. Davon unberührt bleiben jedoch Vertragsverhältnisse des Nutzers mit solchen Dienstleistern, derer sich der Nutzer im Rahmen der Nutzung der Software und der Erfüllung seiner Pflichten bedient. Hiervon umfasst sind etwa Verträge des Nutzers mit Zahlungsdienstleistern.

2. Nutzung der Software

2.1
Um die Software nutzen zu können, ist die Registrierung als Nutzer auf der Webseite oder mittels App erforderlich. Dies gilt für sämtliche Nutzungsarten der Software, gleichwohl ob der Nutzer die Software gegen Vergütung oder vergütungsfrei nutzt.

2.2
Der Vertragsabschluss zwischen XBuild und dem Nutzer erfolgt auf elektronischem Wege mittels Registrierung auf der Webseite oder in der App. Mit Abschluss des erstmaligen Registrierungsvorganges durch den Nutzer und gleichzeitiger Einwilligung des Nutzers in die Geltung dieser Nutzungsbedingungen kommt ein Nutzungsvertrag zwischen XBuild und dem Nutzer in Bezug auf die Nutzung der Software zustande.

2.3
Der Nutzungsvertrag zwischen XBuild und dem Nutzer kommt unabhängig davon zustande, ob der Nutzer die Software gegen Vergütung oder vergütungsfrei nutzt, etwa im Rahmen einer vergütungsfreien Nutzung zu Testzwecken oder als Teilnehmer eines von anderen Nutzern im Rahmen der Nutzung der Software erstellten Projektes.

2.4
Für den Nutzungsvertrag gelten ausschließlich die gegenständlichen Nutzungsbedingungen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Nutzers gelten nicht, unabhängig davon, ob XBuild diese ausdrücklich in einem besonderen Fall abgelehnt hat oder nicht.

2.5
XBuild behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen abzuändern. XBuild benachrichtigt die Nutzer über Abänderungen der Nutzungsbedingungen in der App und/oder per E-Mail mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten. Die Mitteilung seitens XBuild über die geänderten Nutzungsbedingungen enthält einen Link zur veränderten Fassung. Sofern der Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung seine Einwände bekannt gibt, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als vom Nutzer angenommen. XBuild weist ausdrücklich auf die Möglichkeit des Einwands und der Bedeutung der Vier-Wochen-Frist in der Mitteilung an die Nutzer hin. Im Falle eines Einwands behält sich XBuild jedoch vor, das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen aufzulösen.

3. Rechteeinräumung an der Software und an vom Nutzer zur Verfügung gestellte Inhalte

3.1
XBuild räumt dem Nutzer für die Dauer des Nutzungsvertrages ein einfaches, auf die in Punkt 1.2 der Nutzungsbedingungen genannten Zwecke beschränktes Nutzungsrecht an der Software ein. Das Nutzungsrecht umfasst dabei nur jene Nutzungsarten in Bezug auf die Software, die zu deren Nutzung für die vorgenannten Zwecke zwingend erforderlich sind. Alle weitergehenden Rechte in Bezug auf die Software behält sich XBuild ausdrücklich vor.

3.2
Im Rahmen eines Projektes, das der Nutzer unter Verwendung der Software erstellt hat oder an dem der Nutzer teilnimmt, räumt der Nutzer sämtlichen anderen Nutzern in Bezug auf jene Inhalte, die der Nutzer im Projekt zur Verfügung gestellt hat, sämtliche Rechte ein, die zur Nutzung dieser Inhalte durch die anderen Nutzer im Rahmen des betreffenden Projekts erforderlich sind. Dies gilt ebenso für die Weiterleitung von Inhalten, die der Nutzer im Projekt zur Verfügung gestellt hat, durch andere Teilnehmer des Projekts an Dritte („Externe Zugangsfunktion“).

3.3
Der Nutzer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass XBuild die Hinzufügung und Nutzung von Inhalten durch die Nutzer, insbesondere das Herunterladen von Inhalten und deren Weiterleitung an Dritte nicht überwacht und demgemäß keine Haftung oder rechtliche Verantwortlichkeit für daraus folgende Rechtsverletzungen übernimmt. Sofern der Nutzer die Nutzung der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte beschränken will, hat er selbst durch geeignete Maßnahmen, wie etwa Passwortschutz und dergleichen, dafür Vorsorge zu treffen.

3.4
Die Software enthält Teile, die der MIT-Lizenz unterliegen. Nur in Bezug auf diese Teile der Software gelten nachstehende Bedingungen:\\\\
Hiermit wird unentgeltlich jeder Person, die eine Kopie der MIT-Lizenz unterliegenden Teile der Software und der zugehörigen Dokumentationen erhält, die Erlaubnis erteilt, diese uneingeschränkt zu nutzen, inklusive und ohne Ausnahme mit dem Recht, sie zu verwenden, zu kopieren, zu verändern, zusammenzufügen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen diese Teile der Software überlassen werden, diese Rechte zu verschaffen.

4. Nutzerpflichten

4.1
Eine Nutzung der Software zu Zwecken, die gegen die österreichische Rechtsordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen, ist dem Nutzer untersagt.

4.2
Der Nutzer versichert, dass er in Bezug auf sämtliche Inhalte, die er im Rahmen der Nutzung der Software bezüglich eines Projektes zur Verfügung stellt, insbesondere speichert oder teilt, über die für sämtliche in Betracht kommenden Nutzungsarten der Inhalte erforderlichen Rechte verfügt. Verfügt der Nutzer nicht über die für sämtliche in Betracht kommenden Nutzungsarten erforderlichen Rechte in Bezug auf die Inhalte, so hat er entweder deren Zurverfügungstellung zu unterlassen oder wirksame Vorkehrungen zu treffen, dass eine rechtsverletzende Nutzung ausgeschlossen ist.

4.3
Der Nutzer versichert, dass alle im Rahmen seiner Registrierung getätigten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind.

4.4
Der Nutzungsvertrag zwischen XBuild und dem Nutzer berechtigt ausschließlich den Nutzer selbst zur Nutzung der Software. Eine Nutzung der Software durch Dritte ist dem Nutzer nicht gestattet.

4.5
Dem Nutzer ist es untersagt, seine Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben. Er hat seine Zugangsdaten zudem vor einem unberechtigten Zugriff Dritter durch angemessene, wirksame Maßnahmen zu schützen. Erlangt der Nutzer Kenntnis von einem unberechtigten Zugriff Dritter, so hat er XBuild unverzüglich zu verständigen.

4.6
Der Nutzer ist gegenüber XBuild für jede Handlung auf der Plattform der Software verantwortlich, die mittels seines Zugangs erfolgt. Davon ausgenommen sind lediglich solche Handlungen, die auf einem unberechtigten Zugriff Dritter beruhen und der Nutzer zudem beweist, dass er angemessene, wirksame Maßnahmen zum Schutz gegen den unberechtigten Zugriff Dritter ergriffen hat.

4.7
Der Nutzer stellt XBuild, deren Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen für jegliche Verluste, Schäden, Auslagen, Kosten, Prozesse, Forderungen, Gerichtsverfahren, Rechtsstreitigkeiten, Klagen und Haftungsansprüche schad- und klaglos, die durch Dritte gegen XBuild aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers geltend gemacht werden, die der Nutzer im Rahmen der Softwareanwendung begangen hat oder für die er nach den Bestimmungen des Punkt 4.6 dieser Nutzungsbedingungen verantwortlich ist.

4.8
Falls solche Ansprüche von Seiten Dritter durchgesetzt werden sollten, stellt der Nutzer XBuild alle verfügbaren Informationen zur Verfügung, die einer Überprüfung des Anspruchs und einer entsprechenden Abwehr dienlich sind. Der Nutzer liefert diese Informationen unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig.

5. Vertragsdaten

5.1
Der Nutzungsvertrag wird auf eine bestimmte Dauer mit monatlicher oder jährlicher Laufzeit abgeschlossen, wobei sich der Nutzungsvertrag mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert.

5.2
Sollte der Nutzungsvertrag zu einer jährlichen Laufzeit abgeschlossen worden sein, so muss der Nutzer den Vertrag 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber XBuild kündigen, andernfalls sich der Nutzungsvertrag entsprechend Punkt 5.1 um 1 Jahr verlängert.

5.3
Sollte der Nutzungsvertrag zu einer monatlichen Laufzeit abgeschlossen worden sein, so muss der Nutzer den Vertrag 2 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber XBuild kündigen, andernfalls sich der Nutzungsvertrag entsprechend Punkt 5.1 um 1 Monat verlängert.

5.4
Die Kündigung von Seiten des Nutzers kann mittels Eintragung im System von XBuild oder mittels Mitteilung an die E-Mail-Adresse von XBuild erfolgen.

5.5
XBuild ist berechtigt, den Nutzungsvertrag ohne Angabe von Gründen mittels ordentlicher Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen im Wege elektronischer Post, welche an die vom Nutzer in seinen Benutzerdaten hinterlegte E-Mail-Adresse zu übermitteln ist, aufzukündigen.

5.6
Gerät der Nutzer mit der fristgerechten Zahlung der zur Nutzung der Software geschuldeten Vergütung zumindest 7 Kalendertage in Verzug, so ist XBuild auch ohne vorherige Mahnung berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen und den Zugang des Nutzers zu Software zu sperren.

5.7
Im Falle von schwerwiegenden Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere gegen Punkt 4, ist XBuild berechtigt, den Zugang des Nutzers zur Software zu sperren und den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden. Eine für die ursprüngliche, restliche Vertragslaufzeit vom Nutzer bereits bezahlte Vergütung für die Nutzung der Software verfällt und ist von XBuild nicht zu erstatten.

5.8
Nach Beendigung des Nutzungsvertrages bleiben diese Nutzungsbedingungen insoweit aufrecht, als diese nach Beendigung des Nutzungsvertrages entstehende Nachwirkungen insbesondere hinsichtlich des Punktes 9 betreffen.

6. Vergütung

6.1
Die Vergütung für die Nutzung der Software errechnet sich auf Basis der lizenzierten Benutzer multipliziert mit den jeweiligen Lizenzkosten je Benutzer und wird monatlich oder jährlich je nach gemäß Punkt 5.1 gewählter Ausgestaltung in Rechnung gestellt.

6.2
Die Höhe der vom Nutzer geschuldeten Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot auf der Webseite, das der Nutzer im Rahmen der Projekterstellung gewählt hat.

6.3
Die von den Nutzern geschuldete Vergütung ist wertgesichert zu leisten, wobei als Berechnungsmaß der von der Statistik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index heranzuziehen ist. Bezugsgröße ist die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zuletzt verlautbarte Indexzahl.

6.4
XBuild behält sich vor, die Preise auch mit Wirkung für bestehende Nutzungsverträge mit Zustimmung der Nutzer nachträglich zu ändern.

6.5
Die Vergütung wird im Vorhinein am Beginn des Abrechnungsintervalls zur Zahlung fällig. Das Abrechnungsintervall richtet sich dabei nach dem vom Nutzer gewählten Angebot auf der Webseite und ist entweder monatlich oder jährlich fällig. Im Falle einer Projektbeendigung während eines laufenden Abrechnungsintervalls hat der Nutzer keinen Anspruch auf Rückerstattung der auf den restlichen Teil des Abrechnungsintervalls entfallenden Vergütung.

6.6
Die Zahlung der Vergütung seitens des Nutzers hat ausschließlich mittels jener Zahlungsdienste zu erfolgen, die von XBuild im Rahmen der Webseite angeboten werden.

7. Support/Updates

7.1
XBuild wird dem Nutzer während der Dauer des Nutzungsvertrages Unterstützung bei der Bedienung der Software bieten. Die Unterstützung beschränkt sich auf die Zurverfügungstellung von allgemeinen Hilfestellungen wie insbesondere FAQ’s oder Tutorials auf der Webseite. Die Beantwortung von Anfragen zur Bedienung der Software im Wege der elektronischen Post behält sich XBuild ausdrücklich vor. Unterstützung im telefonischen Weg wird von XBuild nicht gewährt. Zu darüberhinausgehenden Supportleistungen ist XBuild nicht verpflichtet.

8. Gewährleistung

8.1
Die fehlerfreie Nutzbarkeit der Software wird von XBuild nur insoweit gewährleistet, als der Nutzer jene Browser einsetzt, deren Kompatibilität mit der Software von XBuild bestätigt wurde und/oder der Nutzer die App benützt.

8.2
Der Nutzer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass eine durchgehende Verfügbarkeit der Software weder geschuldet noch dafür Gewähr geleistet wird. Dies umfasst nicht nur unvorhergesehene Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Software, sondern auch geplante Wartungsarbeiten; diese stellen weder einen Mangel noch eine sonstige Leistungsstörung dar. XBuild ist nicht verpflichtet, den Nutzer von geplanten Wartungsarbeiten und damit verbundenen Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Software vorab zu informieren.

8.3
XBuild schließt jede Gewährleistung für die Software in Bezug auf ihre Eignung für einen bestimmten Zweck, Fehlerfreiheit, Qualität oder bestimmte Eigenschaft soweit gesetzlich zulässig aus, es sei denn, solche Eigenschaften wurden ausdrücklich zugesichert. In Bezug auf Fehler der Software leistet XBuild nur insoweit Gewähr, als durch diese die bestimmungsgemäße Nutzung der Software nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

8.4
Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Nutzers beschränken sich auf Verbesserung der allenfalls mangelhaften Leistung von XBuild. Der Nutzer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Behebung allfälliger Mängel der Software im Rahmen von generellen Updates der Software erfolgt, wobei der Zeitpunkt der Auslieferung von Updates XBuild überlassen bleibt. Mängel der Software, welche die bestimmungsgemäße Nutzung der Software verunmöglichen, werden von XBuild davon abweichend jedoch binnen angemessener Frist behoben.

9. Haftung

9.1
Jegliche Haftung von XBuild für sämtliche Folgeschäden, indirekte Schäden, atypische Schäden und dergleichen, welche dem Nutzer aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag erwachsen, insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf Schäden aufgrund Datenverlust oder –beschädigung, Gewinn- oder Umsatzentgang, oder Verfügbarkeit der Software, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

9.2
Die Haftung von XBuild ist überdies der Höhe nach mit der vom Nutzer geschuldeten Vergütungen für jenes Abrechnungsintervall, in dem sich das haftungsbegründende Ereignis ereignet hat, beschränkt.

9.3
Unbeschadet der vorstehenden Haftungsbeschränkungen ist darüber hinaus jede Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9.4
Soweit Softwarekomponenten unter anderen Lizenzbedingungen stehen, gelten die in diesen Bestimmungen getroffenen Haftungsbestimmungen und -ausschlüsse vorrangig.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1
Die gegenständlichen Nutzungsbedingungen von XBuild sind abschließend geregelt und ersetzen im Rahmen des Vertragsgegenstands sämtliche zum Zeitpunkt der Unterfertigung des Nutzungsvertrags zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen und Abreden.

10.2
Der Nutzer darf seine aus dieser Vereinbarung erwachsenden Rechte und Pflichten nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von XBuild an Dritte abtreten oder übertragen.

10.3
Für sämtliche Streitigkeiten zwischen Nutzer und XBuild aus oder in Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Innsbruck vereinbart.

10.4
Es findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts Anwendung.

10.5
Sollte sich eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise als ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar erweisen, wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht beeinträchtigt.